Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Inneres ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF  zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen  (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kinderpolizei.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 " bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Auswahlboxen auf der Startseite haben keine Beschreibung. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Information und Beziehungen) sowie 3.3.2 (Beschriftungen und Anleitungen) nicht erfüllt. Diese Lösung dieser Probleme wird bei dem nächsten Update der Seite beauftragt.

Der Kontrast bei den Menüpunkten "Die wichttigsten Notrufnummern ...", "Die aktuellsten Termine ..." und "Basteln, Malen, Raten ..." haben einen zu geringen Kontrast. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast) nicht erfüllt.

Die Webseite besitzt keine Accesskeys. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) nicht erfüllt. An der Lösung des Problems wird gearbeitet.

In den Newsmeldungen werden noch Style-Anweisungen im HTML-Code verwendet. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Ebenso gibt es hier eine falsche Reihenfolge der Überschriften (H3 vor H2). Diese Probleme kommen aus dynamischen Inhalten. An der Behebung des Problems wird gearbeitet.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Die unter dem Menüpunkt "Spiel & Spass" angebotenenen Spiele sind nicht durch Tastatur bedienbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastatur) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Inneres liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Unterseite sowie eine Spieleseite. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an BMI-I-C-10-a-Webmaster@bmi.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt
Bundesministerium für Inneres
Abteilung  I/C/10 Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: BMI-I-C-10@bmi.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen

Die Website www.bmi.gv.at wurde im September 2018 technisch komplett erneuert.

Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu ihren Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für 2021 geplant.

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